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AGB
Ferienanlage-Goldpunkt Körba

Ferienlager Geschäftsbedingung

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1. Anmeldung und Vertragsabschluss Die Teilnahme ist offen a) Mit der Anmeldung der Reise bietet der Kunde/ Teilnehmer der Ferienanlage Goldpunkt, Zur Blaue 6, 04936 Lebusa OT Körba den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich auf Anmeldekarte, per Faxanmeldung, auf elektronischem Wege oder mündlich erfolgen. b) Haben Sie die Reise über unsere Homepage gebucht, werden wir Ihre Buchung kostenfrei stornieren, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen Ihren Rücktritt von der gebuchten Reise anzeigen. c) Der Reisevertrag kommt mit der Annahme (Reisebestätigung) zu Stande. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem Personen-sorgeberechtigten zu bestätigen. Der Anmeldende steht für die Vertragsverpflichtungen aller Mitreisenden ein, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert erklärt wird. 2. Zahlung des Reisepreises Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisepreissicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20 %, mind. 50,00 €, pro Reiseteilnehmer zu leisten. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn auf das in der Reisebestätigung genannte Konto fällig. Erfolgt die Anmeldung weniger als 20 Tage vor Reisebeginn, wird der gesamte Reisepreis fällig. Die Reiseunterlagen werden nach der Anmeldung erstellt und zugesandt. Sicherungsscheingeber ist die: r+v Allgemeine Versicherung AG Taunusstr. 1, 65193 Wiesbaden. Die Teilnehmererklärung ist bei der Anreise mitzubringen und beim Veranstalter abzugeben. 3.Leistungen a) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt wird, richten sich die wechselseitig geschuldeten Leistungen allein nach der in der jeweiligen der Buchung zu Grunde liegenden, aktuellen, im Reisekatalog, bzw. Internetseite enthaltenen Leistungsbeschreibungen sowie der sonstigen Reiseunterlagen (Anmeldung und Bestätigung). b) Die im Reisekatalog enthaltenen Angaben sind für den Anbieter bindend. Der Anbieter behält sich jedoch in übereinstimmung mit § 4 Abs. 2 BGB-Info-VO ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die wir vor der Buchung selbstverständlich informieren werden. Insbesondere betrifft dies die Erhöhung des Reisepreises wegen Treibstoffpreiserhöhungen (Bus/Flug). 4.Leistungsänderungen a) Änderungen oder Abweichungen von den im Einzelnen beschriebenen Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. b) Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle von erheblichen Änderungen einer Reiseleistung wird der Anbieter gegebenenfalls eine kostenfreie Umbuchung oder einen kostenfreien Rücktritt anbieten. c) Im Falle von erheblichen Änderungen einer Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, eine mindestens gleichwertige Reise, wenn der Anbieter dazu in der Lage ist, zu verlangen. Der Kunde hat diese Forderung unmittelbar nach der Erklärung des Anbieters geltend zu machen. 5.Rücktritt durch den Kunden Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Anbieter. Tritt der Kunde ohne vorherige Rücktrittserklärung von der Reise zurück, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt. Im Falle des Rücktritts des Kunden kann der Anbieter Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender pauschalisierter Stornokosten verlangen: bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises, vom 59. - 40. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises, vom 39. - 21. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, vom 20. - 7. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises, ab dem 6. Tag vor Reisebeginn sowie bei Nichtanreise 90% des Reisepreises. Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlichen anderweitigen Verwendungen des Anbieters der Reiseleistungen. Macht der Anbieter eine pauschalisierte Entschädigung gemäß Ziffer 5) geltend, ist der Kunde gleichwohl berechtigt, dem Anbieter die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen. Bei vorzeitigem Beenden der Reise kann keine Teilrückerstattung erfolgen. 6. Rücktritt durch den Anbieter Der Anbieter kann vom Reisevertrag zurücktreten: a) Wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen Anzahlung und Restzahlung), nach einer Mahnung mit Fristsetzung, nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden. b) Der Anbieter ist bis 3 Wochen vor Reiseantritt berechtigt, die Veranstaltung wegen Nichterreichen der jeweilig ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Die Mindestteilnehmerzahlen sind in den Einzelangeboten, unter Angabe der Zahl und Rücktrittszeitraum, angegeben. Der eingezahlte Reisepreis wird dem Teilnehmer in voller Höhe erstattet. 7.Umbuchung Eine Änderung, Umbuchung des Reisetermins, des Reiseziels, des Abfahrtortes oder der Beförderungsart ist bis 3 Wochen vor Reisebeginn möglich. Für das Ausstellen der Reiseunterlagen (z.B. durch Verlust) fallen pauschal 10 EUR Gebühren an. 8.Haftung Der Anbieter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. 9.Haftungsbeschränkung Die vertragliche Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn der Anbieter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens des Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung des Anbieters hinsichtlich Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen bleiben unberührt. 10. Versicherungen Der Teilnehmer ist nicht über die Ferienanlage unfall- oder haftpflichtversichert. Wir empfehlen nachdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. 11.Mitwirkungspflicht des Reisenden Unterlässt es der Teilnehmer bei Auftreten eines Mangels schuldhaft, diesen gegenüber dem Anbieter anzuzeigen, so kann er auf diesen Mangel später keine reisevertraglichen Gewährleistungsansprüche stellen. Die Anzeige, in der die Mängel beschrieben und um Abhilfe nachgesucht wird, darf nur gegenüber den örtlichen Reiseleitern und, sofern diese nicht erreichbar sein sollten, gegenüber dem Anbieter erfolgen. 12.Ansprüche aus dem Reisevertrag Der Teilnehmer muss Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb von 4 Wochen nach dem vereinbarten Reiserückkehrdatum beim Anbieter geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teil-nehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich anzumelden. a) Die vertraglichen Ansprüche des Kunden nach § 651 c bis 651 f BGB verjähren innerhalb eines Jahres beginnend mit dem vertraglich vorgesehenen Tag des Reiseendes. b) Ausgenommen sind Ansprüche des Kunden nach §§651c-f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzungen der Anbieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen. Diese Ansprüche Verjähren nach 2 Jahren. c) Bestehen zwischen dem Kunden und dem Anbieter Verhandlungen über den Anspruch, oder die den Anspruch begründeten Umständen, so ist die Verjährung gehemmt. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein. 13.Einreisebestimmungen Der Anbieter steht dafür ein, Staatsangehörige, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Auf die Erfordernisse f ür Angehörige eines anderen Staates wird der Anbieter hinweisen, sofern die Zugehörigkeit der Teilnehmer zu einem anderen Staat erkennbar ist. Der Anbieter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, wenn der Kunde den Anbieter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn dieser hat die Verzögerung zu vertreten. 14. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Sollte der Reisevertrag die Beförderung mit dem Flugzeug beinhalten, wird der Reisende bei Buchung über den Namen des Luftfahrtunternehmens informiert. Sollte die Identität des Luftfahrtunternehmens zum Zeitpunkt der Reisebuchung noch nicht feststehen oder wechselt die angegebene Fluggesellschaft, wird der Reisende nach bekannt werden unverzüglich informiert. Die "Black List" ist über die Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm abrufbar. 15.Ausschluss Der Anbieter erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze respektiert. Der Anbieter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung erheblich weiter stört, sodass eine weitere Teilnahme für den Anbieter und/oder die anderen Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Anbieter steht in diesen Fällen der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung ergeben. Schadensersatzansprüche des Anbieters im Übrigen bleiben unberührt. Bei groben Verstößen (z. B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung) kann der Anbieter auch einen sofortigen Ausschluss von der Reise aussprechen. Entstehende Kosten gehen zulasten des Kunden. 16.Gerichtsstand Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für alle Streitigkeiten aus dem Reisevertrag mit Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie Personen, die nach Abschluss des Vertrages den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Vollkaufleute und für Passivprozesse ist der Sitz des Anbieters. Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. 17.Allgemeines Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages und der Teilnahmebedingungen zur Folge. Alle Angaben entsprechen dem Stand: 23.02.2014. Veranstalter: Ferienanlage Goldpunkt Heiko Fieber Zur Blaue 6 04936 Lebusa OT Körba

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